Fibeln und Gemmen

   
 
 
Die Ermordung des Andreas Sieland
in der Hollau am 11. Juli des Jahres 1743


Drei Episoden über die südeichsfeldische
Ministerialenfamilie des Johann Christoph Löffler

Der Gesuch des Maurermeisters Benedict Kruse,
"um in der alten Burg ... Steine brechen zu dürfen"



Statistische Auswertungen zu meiner
eichsfeldischen Ahnenforschung




Genealogische Zeichen und Abkürzungen

Genealogisches Glossar
Genealogia – Ahnenforschung – Genealogy – Généalogie – Genealogia – Genealogia
 
Geographia – Erdbeschreibung – Geography – Géographie – Geografia – Geografia
 
Geometria – Vermessung – Geometry – Géométrie – Geometria – Geometria
 
Commendatio – Empfehlung – Recommendation – Recommandation – Raccomandazione – Recomendación
 
Commentarium – Kommentar – Commentary – Commentaire – Commentario – Comentario
 
Communico – Kommunikation – Communication – Communication – Comunicazione – Comunicación
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Die Ermordung des Andreas Sieland in der Hollau am 11. Juli 1743

unterwegs auf dem Schnepper-Weg durch die Hollau im Juni 2008Am 11. Juli 1743 ist mein Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Großvater (mein Obergroßvater) Andreas Sieland auf grausame Weise aus dem Leben gerissen worden. Nun, 265 Jahre später, im Juni des Jahres 2008 war es an der Zeit, sich auf eine Spurensuche am Ort des Geschehens der Hollau zu begeben.

Was war geschehen? An jenem Tage war Andreas Sieland, Besitzer des sogenannten "Kapphans Hüis" (Haus des Hans Kapp) aus Diedorf, mit seinem Gespann auf dem Wege von seinem Heimatort in das ca. 20 km entfernte Dingelstädt. Kurz vor dem Ziel seiner Reise geschah dann in der Hollau, einem zwischen dem Zisterzienserinnenkloster Anrode und dem Marktflecken Dingelstädt gelegenen Buchenwald, das Unfassbare. Er wurde in seinem Wagen von einem Straßenräuber meuchlings überfallen und getötet, indem ihm "vom Halse bis zum Nacken mit einem Messer durchbohrt ... die Gurgel ... abgeschnitten" wurde. Die Beute hatte für damalige Verhältnisse einen nicht geringen Wert. Sie bestand aus 25 Kaiserlingen in Gold!

Am 14. desselben Monats wurde Andreas Sieland auf dem Gottesacker in Diedorf beigesetzt. Er wurde 73 Jahre alt.

Diese grausame Tat sprach sich auch bis in seinen ca. 4 km vom Tatort entfernten Geburtsort Helmsdorf weiter. Seinem Taufeintrag im dortigen Kirchenbuch wurden die Umstände seines Todes später nachträglich hinzugefügt. Außerdem fand dieser Vorfall noch Erwähnung in Mehlers Chronik von Diedorf, die im Jahre 1925 erschien. Weitere schriftliche Quellen hierzu sind dem Verfasser bisher nicht bekannt.


Es folgt ein redigierter Bericht einer Expedition durch die Hollau und deren nähere Umgebung:

Der Ausgangspunkt für eine Expedition durch die Hollau ist das ehemalige Kloster Anrode. Ab hier folgt man dem als Wanderweg nach Dingelstädt gekennzeichneten Weg durch die Hollau, lässt die ehemaligen Klosterteiche links und das Forsthaus Anrode rechts liegen und kommt nach einer Weile an eine Kreuzung, an der man sich schließlich nach rechts wendet. Es geht weiter bergauf. Man gelangt anbei den drei Eichen eine weitere Kreuzung mit drei stattlichen Eichen, sehr alte Exemplare, die sicher so manche Geschichte erzählen könnten. Ein hier aufgestellter Wegweiser weist den Weg nach rechts zurück zum Kloster Anrode und nach links in Richtung Dingelstädt auf dem sog. "Schnepper-Weg". Welch merkwürdiger Name! Also weiter auf dem "Schnepper"-Weg, eine lange gerade Wegstrecke den Berg hinauf. Linkerhand liegt Wald, rechterhand ein Getreidefeld, der Eisberg. Diese große landwirtschaftlich genutzte Flache soll nach Aussage des Haus- und Hofmeisters von Anrode bereits im 16. Jh. gerodet worden sein. Ein ganzes Stück auf diesem wenig genutzten Weg weiter hinauf werden die Hecken ringsum nach und nach dichter und man betritt schließlich auf der Anhöhe der Hollau wieder dichten Wald, das sog. "Mertel". Rings umgeben von großen alten Bäumen wird es still und einsam. Nun gabelt sich der Weg. Halbrechts geht es zur Lengefelder Warte, geradeaus verläuft sich ein Weg im Wald, halblinks schließlich geht der Weg weiter nach Dingelstädt. Der "Schnepper-Weg" führt hier über den Gipfel der Hollau hinweg. Hier in der Stille des Waldes, der mit dichtem Gebüsch, Unterholz und umgestürzten Bäumen einen sehr naturbelassenen Eindruck macht, hat man das beklemmende Gefühl, sich in einem Räuberwald zu befinden. Man verlässt nach einiger Zeit wieder diese Stille und wandert weiter talwärts entlang ausgedehnter Felder in Richtung Dingelstädt. Kurz vor dem Ort stößt der Weg auf die von Küllstedt kommende Landstraße.

der Schnepper-Weg durch das MertelEs ist überliefert, dass es in vergangenen Zeiten immer wieder zu Überfällen im "Mertel" kam. Dem ehemaligen Revierförster von Küllstedt und Wachstedt ist noch bekannt, dass in der Hollau ein Waldarbeiter unter mysteriösen Umständen verunglückte, weiterhin sollen eine Frau in den Hünenlöchern und ein Mann ohne Anzeichen äußerlicher Gewalt tot in dem Wald aufgefunden worden sein. Ob die beiden letztgenannten Personen durch einen Raubüberfall zu Tode kamen, ist nicht bekannt. Selbst noch im Jahre 1936, so wird berichtet, sah sich der auf dem Wege von Dingelstädt nach Bickenriede reisende damalige Dingelstädter Kaplan Adolf Bolte (der spätere Bischof von Fulda) dazu genötigt, für die Durchquerung der Hollau einen Begleitschutz in Anspruch zu nehmen.

Der hier beschriebene Tatort in der Hollau – und insbesondere im Mertel – bot dem Täter nicht nur die Möglichkeit zu einem überraschenden Angriff, sondern gegebenenfalls auch eine schnelle Flucht auf das hier dicht angrenzende Mühlhäusische Gebiet. Der in etwa 4 km Entfernung verlaufende Mühlhäuser Landgraben war zu Fuß in einer guten Stunde zu erreichen. Hatte ihn der Täter erst überwunden, so war es der kurmainzischen eichsfeldischen Rechtsgewalt nicht mehr möglich, einzuschreiten.

Übrigens: Schlägt man einmal nach, so stellt man fest, dass das mittelhochdeutsche Wort snappen tatsächlich die Bedeutung von 'schnappen' oder 'Straßenraub treiben' hat. Wann der "Schnepper-Weg" seinen denkwürdigen Namen bekommen hat, ist dem Verfasser bisher nicht bekannt.

Noch ein merkwürdiger Zusammenhang: Im 15. Jh. kam bei den Badern, den handwerksmäßig ausgebildeten Heilkundigen, für den Aderlass ein Gerät auf, dessen Messer nach Anritzen der Ader zurückschnappt, der Schnepper.

Sollten Sie mir sachdienliche Hinweise geben können, die einer weiteren Aufklärung dieser mysteriösen Geschehnisse verhelfen können, so schreiben Sie mir bitte.


Eine literarische Aufarbeitung dieses Themas ist erschienen in: Manfred Sieland: Raubmord in der Hollau. Eine Erzählung aus dem Eichsfeld nach einer wahren Begebenheit, Bad Langensalza: Eigenverlag, 2009.
   
 
 
zum Anfang Drei Episoden über die südeichsfeldische Ministerialenfamilie des Amtsrichters Johann Christoph Löffler

Um die Stammliste der Familie Löffler angezeigt zu bekommen, klicken Sie bitte hier.

1. Die Feststellung der Schuldner an der Kirche St. Maria Magdalena zu Wilbich durch den öffentlich bestellten und beauftragten Notar Johann Christoph Löffler

die Kirche St. Maria Magdalena zu WilbichAm 10. Dezember des Jahres 1731 fanden sich in dem Hause meines Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Großvaters (meines Obergroßvaters) und damaligen Altaristens zu Wilbich, Johann Adam Pudenz, die wohlehrwürdigen Herren, der Pfarrer zu Wilbich, Johann Heinrich Kepler, mein Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Großvater und Schultheiß zu Wilbich, Johann Peter Hartleib, der Schuldiener zu Wilbich, Niclaus Busch, sowie mein Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Großvater, der öffentlich bestellte und beauftragte Notar und Schultheiß zu Großbartloff sowie Amtsschreiber auf dem Bischofstein, Johann Christoph Löffler, zusammen, um über die Schuldner an der Kirche Sancta Maria Magdalena zu Wilbich zu urkunden.

"Im Namen der Allerheiligsten Dreifaltigkeit

Amen

anno 1731 10.12.

Zu Kund und offenbar sei hiermit jedermann nachdemahlen von dem geistlichen Hochlöblichen Kommissariats-Amt zu Duderstadt mehrmals an die Herren Pfarrer befohlene Verordnung ergangen, wie sie bedacht und daran sein sollen, damit die Kirche an allen und jedem Orte wegen ausstehender Aktivschulden mit Gericht-Obligation zu versehen ist und entstehende per Rechtsakt oder Gefahr abgelehnt werden möge;

mehr hierbei zu End benamte kaiserlich geschworene Notare und der Zeit des hiesigen actuarius, Herrn Amtsvogt Carl Herwig, haben befohlen und voriges Jahr der Gemeinde öffentlich publizieret, daß der allhiesigen Kirche S. Maria Magdalena in Wilbich debitores soweilen von jedem in particulari Gerichtsobligation anzulegen, zu kostbar und schwer fallen wolle, solche in Gestalt der Konstituierung einer hinlänglichen Hypothek niederzuschreiben und zu protokollieren, daß fortan das Protokoll den valorem einer Gerichtsobligation haben solle.

Also wurde solches heute, dato den 10. Dezember 1731 dahier zu Wilbich in des Altaristen Hans Adam Pudentz Haus in Gegenwart Ihrer Wohlehrwürden, Herrn Johann Henrich Kepler, zeitl. Pfarrer, von Peter Hartleib, Schultheiß und Niclaus Busch, Schuldiener, als dazu adhibierter Zeugen bewerkstelligt, und erschienen sofort die debitores wie folgt:

1. Hans Gallinger jun. aus Wilbich zeigte an, wie er der allhiesigen Kirche Kapital von 6 fl – sage sechs Gulden – jeder zu 20 albus gerechnet schuldig wäre und in termino bei der Kirchenrechnung sowohl verzinsen als auch zum Unterpfand stellen wollte sein Haus und Hof zwischen Hermann Becker und Hans Georg Bode, wovon die Kirche sich erholen sollte. [Dieses Kapital ist anno 1746, den 17. Jan. abgetragen.]

2. Beate, Peter Eberharts Eheweib, brachte an, daß aus ihren väterlichen Gütern dahier 32 fl – sage dreißig zwei Kirchgulden – haften täten und hypothekarisiert waren, auch jährlich in termino bei der Kirchenrechnung verzinst würden. Wann sie nun und ihre Miterben die nothabende Teilung der Güter zur Richtigkeit gebracht, so sollte die Kirche ferner, auf Verlangen, mit einem Spezialunterpfand versichert werden.

3. Johann Volckmar bekannte, daß er von Johann Eberhart 32 florentinische Gulden übernommen und der Kirche schuldig sei, verzinse solche jährlich um Petri Cathedra, wollte aber zum Unterpfand gestellt haben ein Acker auf der Schüssell zwischen Hans Georg Rörig und Hans Georg Eberhard.

4. Elisabeth, Hanß Töpfers Witwe, brachte vor, daß ihr Mann seinerzeit von Nicl. Ströben sechzehn Kirchgulden übernommen habe, annebst hatten auch auf ihrem Haus vier Gulden gestanden; mithin hatte die Kirche 20 Gulden zu fordern, so jährlich bei der Kirchenrechnung verzinset würden, und habe ihr Mann seinerzeit dagegen allreits 1,25 Acker Land auf der Schweincken-Au an dem Schultheißen und Christoph Dölle ebenso 1 Acker Land ebenda zwischen Hans Georg Rörig beiderseits unterpfändlich verschrieben, wovon die Kirche sich erholen sollte.

5. Andreas Groß zeigte an, daß er von seinem Vater 4 fl. Gulden 4 Groschen übernommen, wovon er selbst noch 16 Groschen erborget habe, mithin der Kirche fünf Gulden schuldig sei, so er terminlich bei jährlicher Rechnung verzinsen und unterpfändlich stellen wollte einen halben Acker Land im Hof unter dem Weg her. Dieses Unterpfand hat jetzt Hans Adam Pudens; jedoch will die Kirche mit seiner Zustimmung daran halten, bis sie zufrieden ist.
...

17. Erschienen Johann Eberhard, welcher mehr genannten Kirchen neunzehn Gulden von Nicl. Cromer übernommenes Capital und dato 4 fl 14 gr Interesse schuldig worden; nachdem aber debitor vorstellte, daß er vor einigen Jahren bei Johann Volckmar 20 rthlr Lehngeld irrtümlich und zuviel an die Kirche bezahlen müssen, mithin das gegen obengenanntes Capital liquidieren wolle, worüber ihm auch seither Klage entstanden, also wurde die Sach vor wohlgeb. Herrn Pfarrer, Schultheißen und Kirchen-Vorstehern dahin verglichen und Ihnen erstlich nicht allein die 4 fl 14 gr Interesse, sondern auch von dem Capital vier Gulden statt übrig bezahlten Lehngeldes erlassen, da also er als Schuldner solches akzeptiert, mithin der Kirche fünfzehn Gulden schuldig verblieben, also verobligierte er sich sodann, die Schuld der Kirche jährlich bei der Rechnung  zu verzinsen und stellte zum Unterpfand sein völliges Kirchenland im Kirchgraben am gemeinen Weg mit der Zusage, die für heuriges Jahr annoch verfallenen Zinsen mit 19 gr abzuführen.

Daß nun dieses also vorgegangen, solches bekennen mit eigenständiger Unterschrift und meinem aufgedrückten Notariatssiegel, jedoch mir sonder Nachteil geschehen wie im Eingang.

  Johann Christoph Löffler
notarius curarius publicus
et immatriculatus nec non
p.t. actuarius desup
requisitus et commissus
Mpria"


2. Die Inbesitznahme des Keudelschen Lehens im Jahre 1792 durch den Amtsrichter Joseph Christoph Löffler


das Gutshaus KeudelsteinDer folgende Bericht über die Geschichte des Keudelsteins stammt aus der Halbmonatszeitschrift „Aus der Heimat“ vom 15. August 1905; sein Verfasser ist unbekannt. Der hier genannte Amtsrichter Joseph Christoph Löffler, mein Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Großonkel, nahm im Jahre 1792 von dem Keudelschen Lehen nach dem Tode seines letzten Inhabers, des hessischen Generalmajors Heinrich Walrab von Keudel, für Mainz Besitz:

„Als im Jahre 1381 der Hilfensberg mit Bebendorf an das Kloster Anrode käuflich überging, war ein gewisser Apel von Keudel Zeuge dieser Verhandlung. In der ersten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts entstand ein Streit zwischen den von Keudel, dem Kloster Anrode und den Beamten auf dem Bischofstein wegen des Stand- und Fassgeldes auf dem Hilfensberge. Bei der Entscheidung war das Zeugnis 4 alter Männer, welche bis zum Jahre 1349 zurückdenken konnten, maßgebend; infolge dessen wurden die von Keudel mit ihren Ansprüchen zurückgewiesen. An der Stelle, wo jetzt das Rittergut liegt, befand sich vor 400 Jahren das zur Keudelsburg gehörende Dorf Kubsdorf. Nachdem dieses zerstört, baute später Bernd von Keudel an dessen Stelle das drei Stock hohe Wohnhaus des jetzigen Rittergutes. Durch die Heirat eines Frl. von Keudel kam Döringsdorf an Asmus von Buttlar und von diesem an den Landgrafen Phillip den Älteren von Hessen, demnach war auch es früher Keudelsches Lehnsdorf. 1583 den 8. September vertauschten die Landgrafen von Hessen dieses Dorf an den Kurfürsten Wolfgang von Kurmainz; von selbiger Zeit an gehörte es zum Amte Bischofstein und war der letzte Ort, welcher an das Eichsfeld gekommen. Der letzte des adeligen Geschlechts von Keudel (Walrab von Keudel) starb im Jahre 1792 und Mainz nahm von den Keudelschen Lehen Besitz. Man erzählt: Als der letzte von Keudel die Augen geschlossen, hätte der Richter Löffler sich die Hausschlüssel angeeignet, von den Ecksäulen des Hauses Späne abgehauen und sie auf dem Hofe, als Zeichen der Besitzergreifung für den kurmainzischen Staat, verbrennen lassen. Kaum sei dieses geschehen, so wäre der namensverwandte Herr von Keudel aus Schwebda (der das Ableben desselben von einer Frau aus Lengenfeld erfahren) eilig geritten gekommen, um das Gut für sich zu gewinnen; doch es war zu spät. In den Freiheitskriegen wurde das Gut auf sonderbare Weise von einem feindlichen Überfalle verschont. Ende Oktober 1813 beabsichtigten Kosaken an einem finstern Abend einen Ritt von Lengenfeld nach Wanfried. In dem Wäldchen „Im Schlage“, ungefähr 1000 Schritt vor dem Keudelstein, ergriff aber plötzlich der mitgenommene Führer, der die Laterne trug, die Flucht. Die feindlichen Soldaten irrten nun umher, bemerkten aber endlich ein Licht und kamen nach vieler Anstrengung über Länder, Wiesen, Sümpfe und Bäche in die Entenmühle, woselbst sie nach vielem Lärmen, Toben und Fluchen durch Wuttki und Kabuster (Schnaps und Sauerkraut) wieder zur Ruhe gebracht wurden. Als das Eichsfeld an Preußen kam, wurde der Rittmeister von L’Estocq Besitzer des Rittergutes, welcher es anfangs der vierziger Jahre an die Ökonomen Martin und Lorenz verkaufte.

das Gut KeudelsteinWer den Keudelstein vor 50 Jahren gesehen, wird ihn jetzt kaum wieder erkennen, denn die westlich gelegenen fiskalischen Waldgrundstücke sind gegen andere umgetauscht und in Ackerland verwandelt worden, dadurch hat das Gut an der freien Aussicht viel gewonnen. Auch haben die letzten Besitzer die früher kaum passierbaren Wege chausseemäßig ausgebaut und vor einiger Zeit sind Promenaden mit Erholungspunkten am Saume der Keudelskuppe angelegt, welche die romantische Gegend noch verschönern. Schließlich sei noch erwähnt, dass vor ungefähr 30 Jahren selbst der rühmlichst bekannte Staatsmann Robert von Keudell, Botschafter des Deutschen Reiches in Rom, seinem alten Familiensitz einen Besuch abstattete. Seine Vorfahren sind vor 200 Jahren vom Keudelstein nach Ostpreußen übersiedelt. Seit einigen Jahren befindet sich der Keudelstein wieder im Besitze einer Familie gleichen Namens, nämlich im Besitze des Herrn Landrats und Kammerherrn von Keudell zu Eschwege.“


3. Das Wohnhaus des Amtsrichters Joseph Christoph Löffler in Geismar

das Wohnhaus von Joseph Christoph LöfflerDieser Bericht ist Walter Rassows Werk: "Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Heiligenstadt" (Halle a.d.S.: Otto Hendel, 1909) entnommen. Er gibt uns hierbei Kunde von dem ehemaligen Wohnhaus des Amtsrichters Joseph Christoph Löffler in Geismar: "Ein sehr stattliches altes Fachwerkhaus mit zeltförmig ausgebildetem Mansardendache weist zwei interessante hölzerne Inschrifttafeln auf, in denen innerhalb ovaler Laubkränze folgende politische Chronastika in Hexametern zu lesen sind:

QVEIS PONIT IVDEX
LOEFFLER CHRISTOPHORVS AEDES
ANN
IS, HIS REGES SEDITIONE
LVVNT.
  AEDES SVRREXI FELIX
EN A
VSTRIA NVBET
VVLNERA CORREXIT
NAPO
LEONIS AMOR.
     
Löffler war 1793 Richter auf dem Bischofstein; er teilt also mit, daß in jenen Jahren (queis annis) des Hausbaus die Könige durch die Revolution büßen müssen ...
  Bei der Wiederherstellung des Gebäudes im Jahre 1810 ging Marie Luise von Österreich die Ehe mit Napoleon ein, dessen Liebe also die dem Lande geschlagenen Wunden geheilt haben soll."


Epilog

Die folgenden fünf Personen lassen sich derzeit noch nicht unmittelbar in den familiären Zusammenhang mit der o.g. Familie Löffler bringen. Es ist aber als gesichert anzunehmen, dass sie in engster verwandtschaftlicher Beziehung zu dieser standen. Falls Sie weiterführende Informationen hierüber besitzen, so schreiben Sie mir bitte.

1. Anton Löffler, * ca. 1766 zu Treffurt, † am 02.01.1823 zu Reifenstein. Er war der letzte Abt des KlostersAnton Löffler Reifenstein (1800–1803) und soll ein Bruderssohn (Neffe) des früheren Abtes Adrian Löffler, meines Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Großonkels, gewesen sein.

Informationen über ihn finden wir bei: Johannes Hermann Schneiderwirth (Das einstige Zisterzienserkloster Reifenstein auf dem Eichsfeld, Heiligenstadt: 1902, S. 60–63), Philipp Knieb (Zur Geschichte des ehemaligen Zisterzienser-Klosters Reifenstein, 1906/1907, veröffentlicht in: Unser Eichsfeld – Illustrierte Monatsschrift für Eichsfelder Heimatkunde, 9. Jahrgang, Heiligenstadt: Cordier, 1914, S. 242–244), Johannes Müller (Das ehemalige Zisterzienserkloster Reifenstein auf dem Eichsfeld, Duderstadt: 1936, S. 29–32), Hermann-Josef Siebrand (Abt Anton Löffler, der letzte Abt des Klosters Reifenstein 1800–1803, Eichsfelder Heimatstimmen, Heiligenstadt: 1992, Heft 2, S. 61–63 und Dr. Karl Paul Haendly (Das kurmainzische Fürstentum Eichsfeld im Ablauf seiner Geschichte, seine Wirtschaft und seine Menschen 897 bis 1933, Duderstadt: Mecke, 1996, S. 249 f.).


2. Philipp Löffler, * am 24.01.1834 zu Heiligenstadt, † am 11.08.1902 zu Luxemburg. Er soll ein Ur-Enkel Philipp Löfflermeines Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Großvaters, des öffentlich bestellten und beauftragten Notars und Schultheißens zu Großbartloff sowie Amtsschreibers auf dem Bischofstein, Johann Christoph Löffler, gewesen sein. Philipp Löffler trat 1850 in den Jesuitenorden ein, empfing 1863 die hl. Priesterweihe und wirkte ab 1866 als Domprediger in Regensburg. Hier leitete er 1869–1872 die Neugründung seines Ordens. 1875 kam er nach Feldkirch, wo er an der Studienanstalt Stella matutina zuerst als Studien- und Generalpräfekt und 1876–1882 als Rektor die Anstalt leitete. Er gilt als der berühmteste Kanzelredner seiner Zeit.

Informationen über ihn liefern uns: Augustin Apel (Eichsfelder Tages-Kalender veröffentlicht im: Eichsfelder Volksblatt, Ausgabe vom 10.05.1926), der Eichsfelder Marienkalender (28. Jahrgang, Heiligenstadt: 1904, S. 111 f.), der Eichsfelder Heimatbote (11. Jahrgang, Heiligenstadt: 1932, Nr. 8 und 10), Ad. Donders (Meister der Predigt, Münster: 1928, S. 313–329), L. Koch (Jesuitenlexikon, Paderborn: 1934, S. 1120), W. Kosch (Das katholische Deutschland, Biographisch-bibliographisches Lexikon, Band 2, S. 2651), E. Haensli (Lexikon für Theologie und Kirche, Band 6, 1961, S. 1115) und H. Becher (Die Jesuiten, München: 1951, S. 399).


3. Optatus Löffler, OFM, * am 19.09.1872 zu Effelder. Er war Franziskanerpater und Provinzial der Herz-Jesu-Provinz in den Vereinigten Staaten (1933–1939) und soll ein direkter Nachkomme meines Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Großvaters Johann Christoph Löffler gewesen sein.

Informationen über ihn bringt uns der Eichsfelder Heimatbote (12. Jahrgang, Heiligenstadt: 1933, Nr. 34).


4. Joseph Löffler
, * um 1720/30, ein Benediktinerpater in Gerode. Er soll ein Sohn meines Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Großvaters Johann Christoph Löffler gewesen sein.


5. Joh. Ernst Löffler, * 1810, erster Pfarrer von Kefferhausen. Er soll ein Urenkel meines Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Großvaters Johann Christoph Löffler gewesen sein.


Eine kurze Biographie zu den unter Nr. 1–3 Genannten ist erschienen in: Bernhard Opfermann: Gestalten des Eichsfeldes – Ein biographisches Lexikon, bearbeitet von Thomas T. Müller, Gerhard Müller und Heinz Scholle, 2. Auflage, Heiligenstadt: Verlag F. W. Cordier, 1999, S. 226 ff.
   
 
 
zum Anfang Der Gesuch des Maurermeisters Benedict Kruse, "um in der alten Burg ... Steine brechen zu dürfen"

Vorderseite Text
Rückseite
Eine interessante alte Urkunde eines meiner Vorfahren (datiert vom 26. Januar 1804) fand ich vor einigen Jahren im Stadtarchiv zu Heiligenstadt.

Es handelt sich hierbei um die mehrmalige Eingabe meines Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Großvaters (meines Obervaters) Benedict Kruse, eines Bürgers und Maurermeisters zu Heiligenstadt, sowie seines Sohnes Joseph Kruse an den wohllöblichen Stadtrat zu Heiligenstadt, um in dem Steinbruch "in der alten Burg zum Behuf des für den Kriegs- und Domainen Rath Gartschock zu erbauenden Hauses, Steine brechen zu dürfen".


Übertragung in lateinische Schrift:
"Gesuch des Maurermeisters Benedict Kruse um in der alten Burg, zum Behuf des für den Kriegs- und Domainen Rath Gartschock zu erbauenden Hauses, Steine brechen zu dürfen."

"An
E. E. V. Wohl Stadtrath dahier unterthänige abermalige nöthige Vorstellung mit wiederholter Bitte
Von seiten
des Burgers und maurermeisters Joseph Krusen
hierselbst Suplicanten"

"39. praes. d. 26ten Jan. 1804
W. E. V. St. H.
Da mir vom 29ten Sept v. J. auf meine unterthänige Vorstellung des Steinbruches in der alten burch von E. W. Stadtrath abgeschlagen worden, und ich mir nach dieser Verfügung viele mühe gegeben in meinem Eigenthum einen Steinbruch anzutrefen, welches aber nicht möglich und auch bis daher keiner anzutreffen ist.
Es ergeht daher nachmahlen meine unterthänige Bitte an Wohllöblichen Stadtrath mir die Weisung an der Udersche gränze, in der Landwer zu einen Steinbruch ertheilen zu lasen allwo schon verschiedene maurermeister angewiesen sind weil an denselben Bruche noch hinlänlicher Raum ist.
Ich verharre
E. W. St. H.
Heiligenstadt d 26ten Jan.
1804
Conclus. Coultur der Forstinspektion, um gutachtlich zu berichten, ob der verlangte Steinbruch ohne Nachteil für die Waldung, verstattet werden könne.
Hlgstadt d. 26ten Jan. 1804.
Schraut.
unterthanigst, gehorsamts Bürger und maurermeyster
Joseph Kruse"

Wie die Entscheidung des Stadtrates ausfiel, ob Benedict Kruse die Steine brechen durfte oder nicht, konnte leider nicht mehr geklärt werden.
   
 
 
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prozentuale Verteilung
der Berufsgruppen und Stände


Berufsgruppen und Stände


Lebenserwartung
verheirateter Erwachsener


Lebenserwartung

prozentuale Verteilung
der männlichen Vornamen


Männernamen


prozentuale Verteilung
der weiblichen Vornamen


Frauennamen
   
 
 
zum Anfang Genealogische Zeichen und Abkürzungen

* ehelich geboren
(*) außerehelich geboren, illegitim
+* Totgeburt
~ getauft
oo verheiratet
o-o uneheliche Verbindung
o|o geschieden
gestorben
± begraben
x gefallen
(x) vermisst
gen. genannt
N.N. nomen nescio = Name unbekannt
rk römisch-katholisch
ev evangelisch
TZ Trauzeugen
< vor
> nach
   
 
 
zum Anfang Genealogisches Glossar

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

7br(is) septembris = September
8br(is) octobris = Oktober
9br(is) novembris = November
10br(is) decembris = Dezember

A
ab anno seit dem Jahr
ad anno bis zum Jahr
Abzehrung, Auszehrung Schwäche (nicht immer Tuberkulose)
actuarius Schreiber
A.D. = anno Domini im Jahre des Herrn
adjunct(us) Gehilfe, Amtshelfer
adolescens Jüngling; unverheiratet
adolescentula Jungfrau, Mägdelein
Administrator Amtsverweser, Verwaltungsbeamter
advocatus Rechtsbeistand, Anwalt; Sachwalter; Schirmvogt; Prozessbevollmächtigter
aedituus Küster; Mesner; Glöckner; Religionslehrer; Kirchenvater
agricola Bauer
Akzise bis ins 19. Jahrhundert Bezeichnung für Steuern, die für Umsatz und Verbrauch von Lebensmitteln, Ein- und Ausfuhr, Vieh u.a. an den Stadttoren erhoben wurden
Allod im Mittelalter dem Lehnsträger persönlich gehörendes freies Eigentum an Grund und Boden (im Gegensatz zum Lehen)
Altarist Küster
alumnus Schüler; Pflegesohn; Zögling; Student
amanuensis Handlanger; Amts-, Schreibgehilfe
Amtmann leitender Beamter eines Amtsbezirks oder einer Vogtei
Amtsschößer Steuereinnehmer eines Amtes
anniversarius Gedenktag, Jahrestag
A.V.C. = ab urbe condite nach Gründung der Stadt
A.X. = anno Christi im Jahre des Herrn

B
bachans Schüler
Bader Badstubenbesitzer; Barbier
baptizatus getauft
Bede Abgabe im Mittelalter; Leibrente, Leibsteuer; Immobiliensteuer
Blutfluss Ruhr
Böttcher der für die Herstellung von Holzgefäßen (Bottichen, Kübeln, Fässern) handwerklich Tätige
Bräune Diphtherie
bursarius Schatzmeister

C
calcearius Schuhmacher
camerarius Kämmerer, Kammerdiener
cellerarius Keller-, Küchenmeister
civis Bürger
cognatus blutsverwandt
conjugalis ehelich
conjuges Eheleute
conjugium Ehe(schließung)
conjunctio eheliche Verbindung
conjunctus verheiratet
conju(n)x Ehemann, Ehefrau
copulatio Trauung
custos Hüter des Kirchenschatzes, Küster, Kirchendiener

D
debitorius Schuldner
Dechant in der katholischen Kirche ein mit der Aufsicht über mehrere Pfarreien (Dechanat) betrauter höherer Geistlicher
Dekret Beschluss; Erlass, Verordnung, Bescheid; behördliche richterliche Verfügung
Denar Pfennig
Deputierter Abgeordneter, Verordneter
deszendent Abkömmling; Nachfahr; Verwandter
D.G. = dei gratia von Gottes Gnaden
d.G. durch Güte
dh. durchlauchtig
d.H.R.R.R. des Heiligen Römischen Reichs Rat
Diaspora Gebiet, in dem die Anhänger einer Konfession in der Minderheit sind
Dispens Aufhebung einer Verpflichtung, Befreiung; Ausnahme(Bewilligung)
Dlht. Durchlaucht
Domäne landwirtschaftlicher Betrieb im Besitz des Staates
domina Herrin, Frau
dominus Herr
dos Mitgift, Heiratsgut, Aussteuer; Gabe, Mitgabe
Dotation Schenkung, Zuwendung
Dukaten Goldmünze

E
ecclesia Kirche
e.a.W. Euer achtbare Würden
E.D. Euer Durchlaucht
E.E. Euer Ehren
E.E.A. Euer ehrenwerte Achtbarkeit
E.E.A.G. Euer ehrenhafte achtbare Gunsten
E.E.L.L. Euer Liebden (bei mehreren Personen)
E.Em. Euer Eminenz
E.Erb. Euer Ehrbarkeit
E.Erl. Euer Erlaucht
E.Exz. Euer Exzellenz
E.F.G. (E.f.g., E.f.gdt.) Euer fürstliche Gnaden
E.G. Euer Gnaden
E.Gestr. Euer Gestrengen
E.G.u.G Euer Gnaden und Gunsten
E.G.u.H. (E.G.v.H.) Euer Gunsten und Herrn
E.H. Euer Hoheit
E.H.F.E.v.W. Ehrenfeste Hochachtbare Fürsichtige Ehrsame und Weise
Eidam, Eidmann Schwiegersohn
Einmietling Person, die ihr Haus auf Grund und Boden eines Gerechtigkeitsbesitzers errichtet hat
Einspänniger, Einspänner reitender Bote in eine Stadt
Elend Epilepsie, Fallsucht
e.p. = en persone persönlich, in eigener Person
episcopus Bischof
epitaph(ium) Leichenrede; Grabschrift, Denkschrift; Grabmal, Grabstein
E.St.E.E.H.gst. Euer Strengen Edlen Ehrnvesten, Hochgelahrten Gunsten
Exekution Vollstreckung eines richterlichen Urteils, Pfändung
Exemption Ausnahme, Befreiung von einer Last oder Pflicht; in der katholischen Kirchen: unmittelbare Unterstellung unter den Papst

F
feria Tag
feria prima Sonntag
feria quarta Mittwoch
feria quinta Donnerstag
feria secunda Montag
feria septima Samstag
feria sexta Freitag
feria tertia Dienstag
filia Tochter
filius Sohn
Fiskus Staats- oder Landeskasse, staatliches Eigentum; der Staat als Rechtsperson
Fleckfieber Typhus
Fluss Schlaganfall; Rheumatismus; Gicht
Flussfieber Grippe, Influenza
frater Bruder
Fron dem Lehnsherrn zu leistende Arbeit; im deutschen Recht des Mittelalters die Grundhörigkeit eines unfreien Bauern (Hintersassen) gegenüber dem Grundherrn; auch der Frondienst innerhalb der Fron auf dem Fronhof
Fundation Gründung, Versehen mit den nötigen Mitteln

G
Gallenfieber Typhus
Gallfluss Knochenkrebs, -fraß
Gallsucht Gelbsucht
Ganerbe Eigentümer eines unteilbaren Besitzes; Markgenosse
gemellae Zwillinge weiblichen Geschlechts
gemelli Zwillinge männlichen Geschlechts
genitores Eltern
geometricus Feldmesser
Gerechtigkeit Berechtigung zur Legitimität von Ansprüchen
Gerechtigkeitsbesitzer Miteigentümer des Gemeindegrundbesitzes
Gerechtsame (Vor)Recht; Bezeichnung für bestimmte beschränkte dingliche Rechte
Geschoss allgemeine Vermögensabgabe an den Landesherrn
Graduierter Inhaber eines akademischen Grads
grangia Landgut
Gratifikation (freiwillige, meist vertragliche) Vergütung, (Sonder)Zuwendung zum regelmäßigen Lohn oder Gehalt, meist zu besonderen Anlässen
Gulden die 1252 von Florenz als Goldgulden eingeführte wichtigste Goldmünze des Mittelalters; später Silbermünze
Gülte Grundstücksertrag; Abgabe, Zins; Grundschuld

H
Halsbräune Diphterie
Hintersattler von einem Herrn abhängiger Bauer
Hirnfluß neuralgischer Kopfschmerz
Hitze Fieber
Homeier freier Bauer
Hufe Flächenmaß, kleinste Hofeinheit von ca. 30 Morgen

I
illegitim unehelich, unrechtmäßig
Il.R. = illustrissimi regentis Hochgräfliche Gnaden
infans Kind
I.N.G. Im Namen Gottes
Inspektor Aufseher
item das Fernere, Weitere; ein (Frage)Punkt; Einzelangabe
iudex Richter

J
judex Richter
Jurisdiktion Gerichtsbarkeit; die hierarchische katholische Kirchenleitung, die Lehr- und Hirtenamt umfasst

K
Kalfaktor jemand, der allerlei Arbeiten und Dienste verrichtet
Kämmerer ursprünglich der Aufseher über den königlichen Schatz, später Finanzverwalter
Kaplan katholischer Hilfsgeistlicher, zumeist einer Pfarrei beigestellt
Kastellan ursprünglich Burgvogt, später Verwalter von Schlössern oder öffentlichen Gebäuden
Klafter Längenmaß für Holz, 6 Fuß = 1 Klafter
Knappe noch nicht zum Ritter geschlagener jüngerer Adliger, der bei einem Ritter in Diensten stehende Edelknabe
Koadjutor Verweser; Amtsgehilfe eines katholischen Geistlichen, besonders eines Bischofs
Kognat Verwandter von weiblicher Seite
Kollektor Steuereinnehmer
Kolone Erbzinsbauer; Neubauer
Kommissarius besonderer Beauftragter (des Bischofs), der entweder kraft Stellvertretung oder Delegation mit der Vornahme von Aufgaben der Rechtssprechung bzw. Verwaltung betraut ist
Konverse, Konvertit zu einem anderen Glauben Übergetretener
Köpfchen Hohlmaß für Getreide, 1 Köpfchen = 1/4 Metze
Kopulation Trauung
Kosasse, Kotsasse Eigentümer einer Kate (eines Kotten); Bauer, der nur ein kleines Haus und etwas Gartenland besitzt und sich auf größeren Höfen als Tagelöhner verdingt
Kothof Hof eines Unterbauern in der Größe von 30 Morgen (1 Hufe) mit 2 Pferden

L
laborans, laborarius, laborator Arbeiter, Gehilfe, Tagelöhner
Lagerbuch Nachweis der Liegenschaften je Eigentümer in älteren Registern (z.B. Reuters Lagerbuch), später im Grundsteuerkataster
lamentarius Maurer
lanarius Wollweber
Leden belehntes Land, z.B. geteilte Wiesen, in denen die Eigentümer nacheinander die gesamte Fläche bewirtschaften
legitim ehelich, rechtmäßig
Lehen ein vom Lehnsherrn an einen Lehnsmann (Vasallen) gegen Dienst und Treue verliehenes Gut (Grundbesitz, Amt) und zwar mit (meist erblichem) Nutzungs-, nicht mit Eigentumsrecht
Lehnsherren Grundherrschaften, die Lehen ausgeben oder einziehen
Leibgeding 1. Leistungen (Wohnrecht, Unterhalt u.a.) eines landwirtschaftlichen Betriebs, die als Altenteil dem von der Bewirtschaftung ausscheidenden Bauern (Altbauern) nach der Abgabe des Hofes an seinen Erben bis zum Lebensende zustehen;
2. lebenslänglicher Nießbrauch an Grundstücken zur Versorgung der Witwe
Leineweber Weber, der leinene Stoffe herstellt
Lektor ein Laie, der im Gottesdienst liturgische Lesungen hält
levans Taufpate
Liquidation Auflösung durch Verkauf aller Vermögenswerte und Einzug aller Forderungen
L.S. = locus sigilli Platz für das Siegel
ludimagister Schulmeister

M
magister Meister, Lehrer
Malter Hohlmaß für Getreide, 1 Malter = 6 Scheffel = 24 Metzen
mater Mutter
matrimonium Ehe
Meier im Mittelalter ein vom Grundherrn eingesetzter Verwalter (Hausmeier); Gutspächter; ursprünglich ein Beamter, der einem Fronhof vorstand und die Zinsen eintrieb
Meierhof Vollhof in der Größe von 120 Morgen (4 Hufen) mit 4 Pferden
Memorien Leichenpredigten; Gedenken an einen Verstorbenen
mercator Kaufmann, Handelsmann
mercenarius Tagelöhner
Metze Hohlmaß für Getreide, 1 Metze = 1/4 Scheffel
M.G.H. (m.g.H.) mein gnädiger Herr
Mietling Tagelöhner
Ministeriale in fränkischer Zeit vom König, von weltlichen und geistlichen Herren zu Verwaltungs- und Kriegsdienst herangezogene Unfreie in gehobener Stellung, die meist mit Dienstgütern entlohnt wurden; daraus entstand seit dem 11. Jahrhundert ein Dienstadel (der niedere Adel)
molend(in)arius, molinarius, molitor Müller
Morgen Flächenmaß, das von der täglichen Arbeitsleistung abhängt und in etwa mit dem römischen jugerum (25 Ar = 2.500 m²) übereinstimmt
mortis, mors Tod
M.p. (mp., mpp.) = manu propria eigenhändig
mpss. = manus pria subscripsit eigenhändig unterschrieben
murarius Maurer

N
(nach altem) Herkommen nicht schriftlich festgelegtes, aber durch Gewohnheit verbindlich gewordenes Recht (Gewohnheitsrecht, Observanz)
nata, natus geboren
Nekrolog Totenverzeichnis, Nachruf
Nervenfieber Typhus
Nießbrauch unvererbbares und unübertragbares Recht einer Person zur Nutzung einer Sache oder eines Rechts
nobilis Adeliger; adelig, edel, vornehm
nobilitas Adel
nomen nescio (N.N.) Name unbekannt
notarius Notar
nuptiae Hochzeit
nutrix Amme, Pflegemutter

O
Observanz Gewohnheitsrecht von örtlich begrenzter Geltung, oft als Herkommen bezeichnet
oeconomus (Guts)Verwalter; landwirtschaftlicher Fachmann, Landwirt
official Amtmann; Verwaltungsbeamter; Beauftragter
officialis Beamter zur Verwaltung des Staatsvermögens
Oheim Onkel
opilionis Schaf-, Ziegenhirt

P
parens Vater
Patent öffentliche Urkunde über die Verleihung eines Rechts
perentes Eltern
parochus Pfarrer
pater Vater
patrina Patin
patrinus Pate
Patrizier Vollbürger; Angehöriger der ratsfähigen wohlhabenden Bürgerfamilien der deutschen Städte im Mittelalter
P.C.N. = post Christum natum nach Christi Geburt
Pedell Amtsdiener
pincerna Mundschenk
Plebanus Priester
p.m.p. = per manum propriam durch eigene Hand, eigenhändig
Präbende Gewährung
praefectus Amtmann
praetor Bürgermeister, Schultheiß; Amtmann, Vogt, Richter; Verwalter
Privileg Recht eines einzelnen oder einer gesellschaftlichen Gruppe, Sonder-, Vorrecht
p.t. = pro tempore derzeit

R
Raschmacher Weber, der leichte Wollstoffe herstellt
Rendant Einnehmer
requiescat in pace ruhe in Frieden
Resident Statthalter
Reversal schriftliche Erklärung rechtlichen Inhalts
Rezeß Protokoll oder Vertrag, besonders Vergleich
Rute altes Längenmaß

S
sacellanus Kaplan
saltuarius Förster
sartorius Schneider
Scheffel Hohlmaß für Getreide, 1 Scheffel = 1/6 Malter
Schenk Diener (zum Einschenken); Wirt
Schlagfluss Schlaganfall
Schock Zählmaß, 1 Schock = 5 Dutzend = 60 Stück
Schultheiß Dorfvorsteher und Richter im Dorfgericht (Bauernding), Verwalter der niederen Gerichtsbarkeit
Schulze Dorfvorsteher
Schwindsucht Tuberkulose
scolaris Schüler
Scultetus Schultheiß
S.D. Seine Durchlaucht
Seelgerät Messstiftung als Jahrgedächtnis für Verstorbene
sepulcrum Grab
sepultura Begräbnis
S.F.G. Seine fürstliche Gnaden
S.H. Seine Hochwohlgeboren; Seine Hoheit
Siechen Kranke, Hinfällige
silvanus Waldhüter, Förster
S.K.H. Seine königliche Hoheit
S.K.M. Seine kaiserliche Majestät
S.L. = sigilli locus Platz für das Siegel
Sonnenschuss Hitzschlag, Sonnenstich
Steck-, Stickfluss Asthma; Brustwassersucht
Stellmacher Wagner

T
testis Zeuge; Taufpate
textor Weber
Transsumpt beglaubigte Abschrift
Truchseß ursprünglich Vorsteher der herrschaftlichen Hofverwaltung, später im Mittelalter der für Küche und Tafel zuständige Hofbeamte
tumulus Grab(hügel)
tutor Vormund

U
Urbs Sanctorum Virorum Heiligenstadt
uxoris Gattin, Ehefrau

V
Vasall Lehnsmann, Gefolgsmann, Abhängiger
venator Jäger
vidua Witwe
viduus Witwer
Vierdung 1 Vierdung = 1/4 Mark
Vikar Amtsvertreter, Geistlicher ohne selbständiges Amt
virgina Jungfrau
Vizedom, Viztum im Mittelalter Verwalter weltlicher Güter von Geistlichen und Klöstern; Statthalter
Vogt Vertreter, Schirmherr, Patron, Kurator, Vorgesetzter, leitender Beamter
Vogtei Amtsbezirk; Sitz eines Richters, Verwalters
Vorling norddeutsches Flächenmaß von der Größe eines halben Morgens (hannoverisch = 1311 m², braunschweigisch = 1250 m²)

W
Weltpriester Weltgeistlicher; ein katholischer Geistlicher, der keinem Orden angehört
Wispel Getreidemaß, schwankend zwischen ca. 1100 und 1500 Litern
 
Z 
Zehnt Abgabe (zunächst in Naturalien) ursprünglich seit dem 6. Jh. der 10. Teil von Erträgen aus dem Grundbesitz an die Kirche (Kirchenzehnt), später dann im 8./9. Jh. an alle Grundherren für ein erteiltes Lehen (weltlicher Zehnt)
Zehntherren Grundherren, denen der Zehnt eines landwirtschaftlichen Ertrages zusteht
   
   
   
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